Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lerndienstleistungen der Höheren Fachschule Technik Mittelland hftm

Allgemeines & Geltungsbereich
 
Die hftm besteht aus den beiden Rechtspersönlichkeiten Höhere Fachschule für Technik Mittelland AG und HFTM-HiTec GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen bei jedem Lerndienstleistungsangebot (Aus- und Weiterbildungen) der hftm (HFTM AG und HFTM-HiTec GmbH) zur Anwendung. Lerndienstleistungsangebote beinhalten Diplom- und Weiterbildungsstudiengänge und Bildungsangebote sowie Kurse, Seminare und Anlässe in der Weiterbildung oder kundenspezifische Bildungsangebote.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online über unsere Webseite hftm.ch und ist für die gesamte Angebotsdauer verbindlich.

Sie wird nach Überprüfung der jeweiligen Aufnahmebedingungen und der schriftlichen Anmelde- oder Aufnahmebestätigung durch die hftm wirksam.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Kosten gemäss Ausschreibung und Gebührenreglement zu bezahlen.

Bei Angabe einer anderweitigen Rechnungsadresse (z.B. des Arbeitgebers) bleiben die Teilnehmenden gegenüber der hftm Schuldner.

Zulassung

Die Zulassungsbedingungen zu den Diplomstudiengängen und Weiterbildungsstudiengängen sind im entsprechenden Schul- und
Prüfungsreglement und den Regulatorien der hftm geregelt. Bei eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen gelten zudem die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.

Kosten

Die Kosten sind in der Kursausschreibung oder im Gebührenreglement aufgeführt. Auslagen wie Prüfungsgebühren, Kosten für Exkursionen und Anlässe ausserhalb des regulären Schulbetriebs sind durch die Teilnehmenden selbst zu bezahlen. Auslagen für Schulmaterialien, Bücher, Kopien etc. sind vom Teilnehmenden zu übernehmen, wenn sie in den Kosten nicht ausdrücklich enthalten sind.

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Kursbeginn. Nach unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung der Verzug ein.

Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- in Rechnung gestellt. Bei der Betreibungseinleitung werden ein Verzugszins von 5% sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich die hftm das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmenden vom Besuch des Bildungsangebots auszuschliessen.

Aus der Nichtteilnahme an Teilen oder der ganzen Aus- oder Weiterbildungsveranstaltungen lassen sich keine finanziellen Ansprüche gegenüber der hftm ableiten und der volle in Rechnung gestellte Betrag bleibt geschuldet.

Grundsätzlich werden die Kursgelder bei Aus- und Weiterbildungen mit einer Gesamtdauer von maximal einem Jahr in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung liegt im Ermessen der hftm.

 

Vertragsrücktritt (Abmeldung)

Ein Vertragsrücktritt (Abmeldung) hat schriftlich zu erfolgen. Bei Diplomstudiengängen verweisen wir auf die besonderen Bestimmungen des zugehörigen Schul- und Prüfungsreglements.

Erfolgt der Vertragsrücktritt weniger als 31 Tage vor Kursbeginn werden CHF 300.- in Rechnung gestellt. Erfolgt der Vertragsrücktritt weniger als 11 Tage vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Umbuchung weniger als 31 Tage vor Kursbeginn werden CHF 300.- in Rechnung gestellt.

Durchführung der Angebote

Die Anmeldungen werden - sofern keine besonderen Aufnahmebedingungen gelten – in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bildungsgänge und Kurse, für die zu wenige Anmeldungen vorliegen, werden nicht durchgeführt. Ebenso besteht bei Vertiefungs- und Schwerpunktangeboten bei den Diplomstudiengängen bei zu geringer Teilnehmerzahl keine Durchführungsgarantie. Kursabsagen werden spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt.

Kursgeld und Materialgeld werden vollumfänglich zurückerstattet, wenn ein Bildungsgang/Kurs nicht zustande kommt.

Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche und die hftm haftet nicht für allfällige Folgekosten.

Programmänderungen und Unterrichtsausfall

Die Reorganisation oder Absetzung von Bildungsgängen/Kursen bleiben vorbehalten.
Falls Lektionen aus Gründen, welche die hftm zu vertreten hat, ausfallen, werden sie in der Regel nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, entstehen keine Ersatzansprüche. Preisanpassungen sind aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben oder im Rahmen der Teuerung jederzeit möglich. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

Ausschluss

Die hftm behält sich vor, Teilnehmende bei fehlbarem Verhalten aus einem Bildungsangebot/Kurs auszuschliessen. Für Diplomstudiengänge verweisen wir auf die besonderen Bestimmungen im Schul- und Prüfungsreglement. Die allgemeinen Verhaltensregeln sind in allen Unterrichtsräumen angeschlagen.

Versicherung

Die hftm lehnt jegliche Haftung gegenüber entstandenen Schäden in den durch sie organisierten Kursen und Veranstaltungen ab. Bei Unfällen übernimmt die hftm keine Haftung. Der Abschluss einer Versicherung gegen Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Teilnehmenden.

Datenschutz

Der Teilnehmende erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Daten der Anmeldung für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Er erteilt die Einwilligung, dass diese zu Zwecken des eigenen Marketings bzw. der Werbung verwendet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne Einwilligung nicht statt.

Informationen, welche dem Teilnehmenden im Rahmen der Angebote der hftm zur Kenntnis gelangen und den Persönlichkeitsschutz Dritter berühren, dürfen nicht weitergegeben werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen der Teilnehmenden mit der hftm unterstehen schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten Grenchen.

 

Stand Juni 2021

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Höheren Fachschule Technik Mittelland hftm

hftm Dienstleistungs-AGB Stand 05 / 2019

Allgemeines

Die hftm besteht aus den beiden Rechtspersönlichkeiten

Höhere Fachschule für Technik
Mittelland AG und HFTM-HiTec GmbH.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen bei jedem Dienstleistungsangebot hftm (HFTM AG und HFTM-HiTec GmbH) zur Anwendung.

Geltungsbereich


Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen zwischen der hftm und dem Vertragspartner (Auftraggeber).
Abweichende oder zusätzliche Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und sowohl von der hftm als auch vom Vertragspartner rechtsgültig unterzeichnet worden sind.

Angebote der hftm

Offerten, die schriftlich, per Fax oder per EMail gemacht werden, gelten als verbindlich. Eine Offerte ist drei Monate ab dem Datum der Offerte gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ohne Einwilligung der hftm darf Dritten keine Einsicht in Offertunterlagen gewährt werden.

Zustandekommen des Vertrags

Die von der hftm dem Vertragspartner unterbreitete Offerte gilt als Antrag. Die hftm stellt dem Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Vertrags zu. Erst mit der Auftragsbestätigung ist der Vertrag verbindlich.


Art und Umfang der Dienstleistungen

Bei den von der hftm zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um Beratungen, Analysen und Messungen, anwendungsorientierte Produkteentwicklungen oder allgemeine Ingenieurdienstleistungen. Der Umfang der von der hftm zu erbringenden Dienstleistungen richtet sich nach der Offerte bzw. nach der Bestätigung des Vertrags einschliesslich eventueller Beilagen.

Termine

Die hftm verpflichtet sich, dem Vertragspartner die vereinbarten Leistungen oder Produkte zum festgelegten Termin zu liefern. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Leistungen oder Produkte am vereinbarten Termin abzunehmen und zu bezahlen. Vorbehalten bleiben Terminverschiebungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt. Für die Termineinhaltung wird vorausgesetzt, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Probematerialien rechtzeitig
zum vereinbarten Termin bei der hftm vorliegen. Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistungserbringung hat der Vertragspartner keine Rechte und Ansprüche.

Probematerial, Transport

Der Vertragspartner hat der hftm vor Beginn der Tätigkeiten mitzuteilen, ob er das der hftm zur Verfügung gestellte Probematerial (z.B. Testmaterial, Produkte, Geräte, etc.) nach Abschluss der Tätigkeiten zurück erhalten möchte oder nicht. Ohne entsprechende Mitteilung ist die hftm nach Abschluss ihrer Tätigkeit
berechtigt, über dieses Probematerial frei zu verfügen. An- und Rücktransporte sowie allfällige Kosten für die Entsorgung des Probematerials durch die hftm trägt der Vertragspartner ebenso die Transportrisiken. Die Anlieferung und Auslieferung von Probematerial erfolgt nur mit Lieferschein.

Berichterstattung

Die Ergebnisse einer Dienstleistung werden in der Regel in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht wird grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst. Wünscht der Vertragspartner den Bericht in einer anderen Sprache, hat er dies bei der Auftragserteilung mitzuteilen. Allfällige Übersetzungskosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Geheimhaltung

Die hftm und der Vertragspartner verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen, welche im Rahmen der Vertragsabwicklung offengelegt oder in einer anderen Weise zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt für die Dauer von einem (1) Jahr nach Inkrafttreten des entsprechenden Vertrags. Weiterführende Geheimhaltungsvereinbarungen sind mit Vertragsabschluss gegenseitig schriftlich zu vereinbaren.

Sach- und Rechtsgewährleistung


Die hftm leistet Gewähr für eine sorgfältige, dem Stand der Technik entsprechenden Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen.Bei Analysen und Messungen beziehen sich die Ergebnisse stets nur auf das vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte und durch die hftm untersuchte Probematerial. Die hftm nimmt keine Gewähr, dass die Ergebnisse auch für andere Lieferungen der gleichen Probematerialien zutreffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Höheren Fachschule Technik Mittelland hftm


hftm Dienstleistungs-AGB Stand 05 / 2019

Die hftm bietet Gewähr für die fachgerechte Auswertung der Ergebnisse aus Analysen und Messungen. Ansonsten übernimmt die hftm keine Sach- und Rechtsgewährleistung. Mängel müssen spätestens zehn (10) Tage nach Erhalt der Berichte und Produkte schriftlich mitgeteilt werden.

Preise und Zahlungsbedingungen


Für die vertragsgegenständliche Ware oder Dienstleistung gelten die in den Preislisten für die dort aufgeführten Waren oder Dienstleistungen angegebenen Preise, wenn und soweit nicht etwas anderes mit dem Käufer vereinbart ist. Bei Inlandgeschäften ist die Mehrwertsteuer in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf der Faktura getrennt ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, sind die vertraglichen Dienstleistungen der hftm nach Aufwand zu vergüten. Die in Katalogen, Webseiten, Prospekten, Rundschreiben, technischen Unterlagen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur annähernd massgeblich. Falls nichts anderes vereinbart oder in unsereRechnungen angegeben ist, ist der Preis innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Fakturadatum, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zubezahlen. Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Bei Teillieferungen wird der Preis in der Höhe der Teillieferung fällig. Nach unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung der Verzug ein. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Verrechnung des Preises mit verjährten oder bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger, vom Dienstleister bestrittener Ansprüche des Vertragspartners ist nicht statthaft. Der Vertragspartner hat nur dann einen Verrechnungsanspruch, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig gestellt sind.

Haftung

Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbarsein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrags nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die betroffenen Bestimmungen durch eine zulässige und wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Schlussbestimmungen


Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist der Sitz der hftm, somit Grenchen.